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Zentralbank von Ruanda: Der P2P-Handel mit Kryptowährungen in FRW birgt erhebliche finanzielle Risiken

Die Nationalbank von Ruanda hat diese Woche eine öffentliche Warnung herausgegeben, in der sie die Bürger darauf hinwies, dass der Peer-to-Peer-Handel mit Kryptowährungen unter Einbeziehung des ruandischen Franc nicht genehmigt ist, nachdem Bybit drei Tage zuvor die Unterstützung für den FRW auf seiner P2P-Plattform eingeführt hatte. Die wichtigsten Punkte:

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Zentralbank von Ruanda: Der P2P-Handel mit Kryptowährungen in FRW birgt erhebliche finanzielle Risiken
  • Die Nationalbank von Ruanda warnte am 5. April 2026, dass die neue FRW-P2P-Funktion von Bybit gegen die Kryptovorschriften des Landes verstößt.
  • Von der NBR lizenzierten Banken ist es untersagt, FRW in Kryptowährungen umzutauschen, sodass Nutzer bei Verlusten keinerlei Rechtsmittel haben.
  • Das ruandische Kabinett hat am 4. März 2026 einen Entwurf für einen VASP-Lizenzierungsrahmen verabschiedet, der die Regeln für den Zugang zu Kryptowährungen neu gestalten könnte.

Nationalbank von Ruanda gibt Krypto-Warnung heraus

Die Nationalbank von Ruanda, auch bekannt als BNR, veröffentlichte zwei Erklärungen (1, 2) auf X, in denen sie auf sogenannte „jüngste Werbeaktionen in den sozialen Medien“ im Zusammenhang mit dem Kryptohandel unter Einbeziehung der Landeswährung einging. Die Bank erklärte, dass der Ruanda-Franc weiterhin das einzige gesetzliche Zahlungsmittel des Landes sei und dass Krypto-Vermögenswerte nach geltendem Recht nicht als Zahlungsmittel anerkannt seien.

Bybit gab am 2. April 2026 bekannt, dass der Ruanda-Franc auf seiner P2P-Handelsplattform verfügbar sei. Die Börse bewarb den Start mit Prämien für neue Nutzer und zweiwöchentlichen Provisionen für Händler, die bereit sind, Transaktionen zu vermitteln. Die Reaktion der BNR fiel deutlich aus. Sie erklärte, dass es von der BNR lizenzierten Finanzinstituten untersagt sei, FRW in Krypto-Vermögenswerte umzuwandeln oder umgekehrt. Sie bestätigte zudem, dass die Verwendung von Kryptowährungen zum Kauf von Waren und Dienstleistungen in Ruanda nicht gestattet ist und dass die Tätigkeit als Händler oder Vermittler bei FRW-gebundenen P2P-Geschäften unzulässig ist. Die Bank warnte, dass jeder, der solche Transaktionen durchführt, „dies vollständig auf eigenes Risiko tut“ und im Falle eines Verlusts keinen rechtlichen Schutz oder Regressansprüche hat.

Ruanda hält seit etwa 2018 an Beschränkungen für Krypto-Zahlungen und FRW-Umtausch fest. Die Erklärung der BNR vom 5. April stellt kein neues Verbot dar. Es handelt sich um eine öffentliche Bekräftigung bestehender Regeln, ausgelöst durch eine von Beamten als besonders auffällige Werbekampagne von Bybit bezeichnete Aktion.

Rwanda Central Bank: Crypto P2P Trading With FRW Carries Serious Financial Risks
Der Beitrag der Zentralbank war an einen X-Beitrag von Bybit angehängt, der anschließend entfernt wurde.

Andere internationale Börsen, darunter Binance und Remitano, bieten seit Jahren FRW-Handelspaare an, ohne dass dies nennenswerte regulatorische Reaktionen hervorgerufen hätte. Die öffentliche Werbekampagne von Bybit scheint eine deutlichere Reaktion der Behörden hervorgerufen zu haben.

Bis zum 7. April 2026 hatte Bybit keine öffentliche Stellungnahme zu der Warnung der BNR abgegeben. Die Warnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Ruanda seine eigene Initiative für eine digitale Währung vorantreibt. Die Nationalbank hat einen Proof-of-Concept für einen E-Franc, eine digitale Zentralbankwährung, abgeschlossen und startet nun ein 12-monatiges Pilotprojekt im Inland. Der Ansatz der Regierung zielt eher auf staatlich kontrollierte digitale Zahlungen als auf die Integration in private Krypto-Netzwerke ab.

Ruandas Kabinett hat am 4. März 2026 einen Entwurf für einen Lizenzrahmen für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte gebilligt. Die ruandische Kapitalmarktaufsichtsbehörde veröffentlichte den Entwurf, der Verbote für Krypto-Mining, Mixer-Dienste und an den Franc gebundene Token enthält. Der Gesetzentwurf wurde im Parlament vorangetrieben. Nach Inkrafttreten könnten nicht lizenzierte Betriebe mit Geldstrafen oder anderen Sanktionen rechnen.

Der Entwurf des Rahmens für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte (VASP) legt ausdrücklich fest, dass Krypto-Vermögenswerte kein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Er ebnet jedoch den Weg für lizenzierte Betreiber, was regulierten Börsen letztendlich einen legalen Zugang zum Markt ermöglichen könnte, auch wenn Kryptowährungen vorerst voraussichtlich außerhalb des formellen Zahlungssystems Ruandas bleiben werden.

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Ruanda rangiert in globalen Indizes zur Krypto-Akzeptanz relativ weit unten, ein Ergebnis, das die jahrelange restriktive Politik in Bezug auf Zahlungen und Umrechnungen mit dem Franc widerspiegelt. Ruandische Nutzer, die weiterhin über P2P-Plattformen mit Kryptowährungen handeln, tun dies außerhalb jeglicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Die Botschaft der BNR ist klar: Verluste durch Betrug, Plattformausfälle oder Streitigkeiten sind nach den geltenden Vorschriften rechtlich nicht abgedeckt.

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