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Worldcoin stimmt zu, den Betrieb in Spanien vorübergehend einzustellen

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Worldcoin, das biometrische Nachweis-der-Person-Sein-Protokoll, hat zugestimmt, seinen Betrieb in Spanien vorübergehend einzustellen. Laut Aussagen der spanischen Datenschutzaufsichtsbehörde AEPD hat sich das Unternehmen verpflichtet, seine Datenerfassungspraktiken für ein Jahr oder bis zum Abschluss der Untersuchung des Datenschutzregulators Bayerns in die inneren Abläufe von Worldcoin zu stoppen.

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Worldcoin stimmt zu, den Betrieb in Spanien vorübergehend einzustellen

Worldcoin setzt die Erfassung biometrischer Daten in Spanien aus

Worldcoin sieht sich in Spanien zunehmender Opposition von Datenschutzinstitutionen gegenüber. Die AEPD, Spaniens Datenschutzbehörde, berichtete am Dienstag, dass sie eine Vereinbarung mit Tools For Humanity, dem Unternehmen hinter dem biometrischen Iris-Scanning-Protokoll Worldcoin, getroffen hat, um das Unternehmen dazu zu bringen, seinen Betrieb in Spanien vorübergehend einzustellen.

Die Vereinbarung kommt nach dem Abschluss einer vorsichtigen Maßnahme, die das Unternehmen anwies, seine Aktivitäten im Land für drei Monate zu pausieren. Als Begründung für diese Maßnahme gab die AEPD an, dass ihr Informationen über die Behandlung der von spanischen Bürgern gesammelten Daten fehlten und erwähnte die angebliche Einbeziehung Minderjähriger in das Register sowie dass Benutzer die gesammelten Informationen nicht zurückziehen konnten.

Zu der Zeit legte Worldcoin Berufung gegen diesen Beschluss beim Nationalen Gerichtshof, einem hochrangigen Tribunal im Land, ein, mit der Begründung, dass die AEPD keine Gerichtsbarkeit über Worldcoin habe, da die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) festlegt, dass die Datenschutzbehörde, die eingreifen kann, dort ansässig ist, wo Worldcoin eingetragen ist. In Worldcoins Fall wäre dies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).

Jedoch bestätigte der Nationale Gerichtshof diese Maßnahme, da er zu dem Schluss kam, dass der Schutz der biometrischen Daten spanischer Bürger über dem Schutz des wirtschaftlichen Interesses des Unternehmens steht.

Die neue Vereinbarung legt fest, dass der Betrieb der Datenerfassung für ein Jahr oder bis zum Abschluss der Untersuchung durch das BayLDA ausgesetzt wird. Dennoch erkennt die AEPD in ihrer Pressemitteilung an, dass seit der ersten vorsorglichen Maßnahme das Projekt neue Funktionen eingeführt hat, einschließlich Altersbeschränkungen und der Möglichkeit, die Irisinformationen für Protokollnutzer zu entfernen.

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