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Wie Japans Änderung der „Crypto Travel Rule“ der FSA neue Befugnisse zur Transaktionsüberwachung einräumt

Im vergangenen Jahr hat Japan Schritte unternommen, um den Geltungsbereich seiner „Crypto Travel Rule“ auszuweiten, was darauf hindeutet, dass sich der Schwerpunkt der Regulierung des Landes zunehmend auf Compliance, Rückverfolgbarkeit von Transaktionen und grenzüberschreitende Überwachung verlagert.

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Wie Japans Änderung der „Crypto Travel Rule“ der FSA neue Befugnisse zur Transaktionsüberwachung einräumt

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Wichtige Erkenntnisse:

  • Am 25. April 2025 hat die japanische Finanzaufsichtsbehörde (FSA) 30 weitere Länder und Regionen in ihr Netzwerk zur Krypto-Travel-Rule aufgenommen.
  • Japans Geltungsbereich mit 58 Märkten erhöht die Compliance-Anforderungen für Börsen und Stablecoin-Emittenten.
  • Als Nächstes könnte eine Angleichung an die FATF-Standards japanische VASPs im Jahr 2025 zu strengeren grenzüberschreitenden Kontrollen veranlassen.
Regulatorische Klarheit auf dem japanischen Markt für digitale Vermögenswerte im Zuge der Änderung der Travel Rule durch die FSA

In einer Ankündigung vom 25. April 2025 erklärte die Finanzaufsichtsbehörde (FSA), dass sie die Liste der Länder und Regionen, die unter Japans Travel-Rule-Rahmenwerk fallen, teilweise ändern und den Geltungsbereich der Anforderungen um 30 weitere Länder und Regionen erweitern werde.

Das japanische Travel-Rule-System soll Krypto- und Stablecoin-Transfers für regulierte Intermediäre und damit auch für den Staat besser nachvollziehbar machen. Die FSA weist darauf hin, dass Japan bereits von Anbietern von Krypto-Asset-Börsendiensten und Anbietern von elektronischen Zahlungsinstrumenten verlangt, Informationen über Auftraggeber und Begünstigte zu übermitteln, wenn Krypto-Assets oder elektronische Zahlungsinstrumente wie Stablecoins transferiert werden, damit Behörden und Unternehmen Transaktionswege effektiver nachverfolgen können.

Japan hatte im Rahmen dieses Regelwerks bereits 28 Länder und Regionen abgedeckt, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Singapur, die Schweiz, die Vereinigten Arabischen Emirate, Hongkong und Südkorea. Mit der neu veröffentlichten Änderung wurden weitere 30 Länder und Regionen hinzugefügt, darunter Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, die Niederlande, Irland, Belgien, die Tschechische Republik, Südafrika und die Türkei.

Nach Angaben der FSA hat Japan den Geltungsbereich der Travel Rule auf ausländische VASPs in Ländern beschränkt, die über Vorschriften verfügen, die den japanischen entsprechen, da die Regeln weniger wirksam sind, wenn im Partnerland keine vergleichbaren gesetzlichen Anforderungen bestehen. Die jüngste Änderung ist daher als Reaktion auf den Stand der Umsetzung der Travel Rule in den einzelnen Ländern zu verstehen.

Das Ergebnis ist eine stärker formalisierte Karte für die grenzüberschreitende Meldung von Krypto-Transfers. Sobald eine Rechtsordnung als gleichwertig eingestuft wird, können japanische regulierte Unternehmen Transfers dorthin als Teil einer anerkannten Compliance-Architektur behandeln. Tatsächlich baut Japan ein Whitelist-ähnliches Netzwerk ausländischer Krypto-Rechtsordnungen auf, in denen die Verpflichtungen zum Informationsaustausch voraussichtlich so funktionieren, wie es die Regulierungsbehörden für sinnvoll erachten.

Die Erläuterung der FSA zu diesem Regime zeigt, wie detailliert diese Überwachungsstruktur mittlerweile geworden ist. Seit Juni 2023 verlangen die japanischen Vorschriften, dass ein VASP als Auftraggeber dem VASP als Begünstigten zum Zeitpunkt der Überweisung Identifizierungsdaten mitteilt. Zu den vorgeschriebenen Daten gehören Namen, Adressen oder Kundenidentifikationsnummern sowie Blockchain-Adressdaten sowohl für Auftraggeber als auch für Begünstigte, wobei natürliche und juristische Personen unterschiedlich behandelt werden. VASPs sind zudem verpflichtet, Aufzeichnungen über alle gesendeten und empfangenen Informationen aufzubewahren.

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Der japanische Rechtsrahmen deckt ausdrücklich sowohl Krypto-Assets als auch elektronische Zahlungsinstrumente ab, die die FSA hier als Stablecoins bezeichnet. Er gilt laut den Leitlinien der Behörde auch unabhängig von Betrag oder Token-Typ, wobei Überweisungen an Privatpersonen und nicht registrierte VASPs nicht in gleicher Weise erfasst werden.

Tatsächlich integriert Japan Kryptowährungen nicht durch eine Lockerung der Aufsicht in das Mainstream-Finanzwesen. Es erlaubt eine regulierte Nutzung und verschärft gleichzeitig die Informationspflichten für jede Transaktion, die über lizenzierte Einrichtungen abgewickelt wird.

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