Bereitgestellt von
Legal

Uniswap fordert SEC Wells Notice heraus, verteidigt autonomes Protokoll

Dieser Artikel wurde vor mehr als einem Jahr veröffentlicht. Einige Informationen sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Uniswap Labs hat auf die Wells-Mitteilung der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission geantwortet und behauptet, dass sein Protokoll nicht unter die Regulierungsbefugnis der Behörde fällt. Die Antwort betont die autonome Natur der dezentralisierten Finanztechnologie (defi) von Uniswap und argumentiert gegen die Einordnung seiner Aktivitäten als Betrieb einer Börse oder eines Brokers.

GESCHRIEBEN VON
TEILEN
Uniswap fordert SEC Wells Notice heraus, verteidigt autonomes Protokoll

Uniswap reagiert auf SEC Wells-Mitteilung, verteidigt dezentrale Natur des Protokolls

Uniswap Labs, ein Softwareunternehmen mit Sitz in New York, hat eine umfassende Antwort auf die Wells-Mitteilung herausgegeben, die es von der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) erhalten hat. Die Antwort, eingereicht durch den rechtlichen Beistand des Unternehmens, argumentiert, dass das Uniswap-Protokoll, ein dezentralisierter automatisierter Market Maker (AMM), keine Börse, keinen Broker oder Clearingstelle im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellt. Die Anwälte von Uniswap betonen, dass die autonome Natur des Protokolls und der Mangel an zentraler Kontrolle es außerhalb des regulatorischen Rahmens der SEC platzieren.

Die Wells-Antwort besagt:

Das Protokoll ist keine Börse nach den Wertpapiergesetzen … Der Handel auf dem Sekundärmarkt stellt keinen Anlagevertrag dar, und der Großteil des gehandelten Volumens auf dem Protokoll besteht aus Bitcoin, Ethereum und Stablecoins oder ausländischen Transaktionen, die alle nicht der Jurisdiktion der SEC unterliegen.

Die Wells-Mitteilung an Uniswap Labs wirft dem Unternehmen vor, eine nicht registrierte Börse zu betreiben und Aktivitäten durchzuführen, die eine Broker-Dealer-Registrierung erfordern. Jedoch behauptet Uniswap in seiner Antwort, dass das Protokoll, das auf der Ethereum-Blockchain läuft, für den Handel von digitalen Vermögenswerten ohne Zwischenhändler konzipiert ist und ohne zentralisierte Governance funktioniert. Diese Struktur, argumentieren sie, schaffe die Notwendigkeit vieler traditioneller Marktintermediäre ab, wodurch Transaktionskosten gesenkt und die Gesamtsicherheit für Nutzer erhöht werde.

Im Zentrum von Uniswaps Verteidigung steht die Behauptung, dass die Operationen des Protokolls die gesetzlichen Definitionen einer Börse oder eines Brokers nicht erfüllen. Die Antwort hebt hervor, dass das Uniswap-Protokoll Peer-to-Peer-Transaktionen durch Smart Contracts erleichtert, ohne die Beteiligung einer zentralen Entität zur Verwaltung der Handelsgeschäfte oder zur Verwahrung von Vermögenswerten. Uniswap Labs weist auch darauf hin, dass die Mehrheit der Transaktionen auf dem Protokoll Kryptowährungen wie Ether, Wrapped Bitcoin und Stablecoins umfasst, die die SEC zuvor als keine Wertpapiere anerkannt hat.

Uniswaps Einreichung behandelt darüber hinaus die Verteilung von UNI-Governance-Token und argumentiert, dass diese Verteilungen nicht den Verkauf von nicht registrierten Wertpapieren beinhalteten. Die Antwort legt dar, dass UNI-Token an historische Nutzer, Liquiditätsanbieter und Investoren verteilt wurden, unter Ausnahmen von Registrierungserfordernissen. Das Dokument fordert auch die Interpretation des Howey-Tests durch die SEC heraus und behauptet, dass Sekundärmarkttransaktionen von UNI-Token keine Anlageverträge darstellen.

„Der UNI-Token ist ein Governance-Token, der es Inhabern erlaubt, die begrenzt modifizierbaren Aspekte des Protokolls zu kontrollieren“, heißt es in Uniswaps Antwort. „Und Labs hat keine (und hat nie) Token in Transaktionen angeboten oder verkauft, die eine Registrierung erforderten. Labs’ Verteilungen von UNI-Governance-Token waren von der Registrierung ausgenommen, waren Transaktionen von Nicht-Wertpapieren unter dem Howey-Test oder beides.“

Was denken Sie über Uniswaps Antwort an die SEC? Teilen Sie Ihre Gedanken und Meinungen zu diesem Thema im Kommentarbereich unten mit.