US-Präsident Donald Trump gab am Wochenende bekannt, dass bestimmte elektronische Geräte von den laufenden Zöllen auf China ausgenommen werden. Dieser Schritt wird wahrscheinlich die Bedenken von Technologieunternehmen lindern, die sich in einem logistischen Tauziehen befinden, wobei Komponenten unter zunehmendem Druck über Grenzen hinweg verschifft werden.
Trump-Tarifentlastung deckt Consumer-Technologie ab; Bitcoin-Miner könnten auf Klassifizierungshürden stoßen

US verschont elektronische Geräte von China-Zöllen, aber ASIC-Miner bleiben in regulatorischem Schwebezustand
Die Entlastung folgt auf die Entscheidung der Regierung, Zollbefreiungen für eine breite Auswahl an elektronischen Geräten zu gewähren, darunter Smartphones, Personal Computer, Halbleiter-Hardware, Flash-Laufwerke und Fernsehgeräte. Nur zwei Tage zuvor berichtete Bitcoin.com News, dass Bitcoin-Mining-Betriebe ASIC-Maschinen in die USA transferierten, bevor die Zollmaßnahmen wirksam wurden.
Diese Miner waren nicht die einzigen, die schnelle logistische Entscheidungen trafen. Berichte stellten fest, dass Apple etwa 600 Tonnen iPhones und verwandte Produkte im März aus Indien und China in die USA verlegt hat. Laut dem U.S. Customs and Border Protection (CBP) fallen Elektronik und Halbleiter unter spezifische Klassifikationscodes. Dazu gehören Computer (8471), Smartphone-Komponenten (8517.13.00), Router (8517.62.00), Solid-State-Laufwerke (8523.51.00) und Displays (8528.52.00).
Weitere Einträge für Halbleiter erstrecken sich auf Transistoren, LEDs, photovoltaische Zellen (Serie 8541) und integrierte Schaltungen (8542). Für die Chipproduktion genutzte Ausrüstungen sind unter dem Code 8486 aufgeführt, während Teile und Subkomponenten unter 8473.30 und 8541.90.00 fallen. Anwendungsspezifische integrierte Schaltungen, (ASIC)-Miner für das Bitcoin-Mining passen jedoch nicht in diese speziellen CBP-Kategorien.
Stattdessen sind sie dem HTSUS-Code 8543.70.99 zugeordnet, der für „elektrische Maschinen und Geräte mit individuellen Funktionen“ steht. Dieser Code spiegelt den dedizierten Charakter der ASIC-Mining-Einheiten wider, die ausschließlich für die Kryptowährungsbearbeitung maßgeschneidert und durch proprietäre Chipsets gekennzeichnet sind. Historisch wurden ASIC-Geräte unter CBP-Codes eingestuft, die mit Kommunikationswerkzeugen verbunden sind, insbesondere unter 19 USC 1595a(c)(2)(A).
Dies hat zu Vollzugsmaßnahmen gegen ASIC-Lieferungen von Herstellern wie Bitmain geführt, da die Behörden auf rechtliche Nichtkonformität verwiesen. Die Begründung ergibt sich aus der Vorstellung, dass Bitcoin-Miner als Kommunikationsausrüstung qualifizieren, da sie angeblich potenziell unbeabsichtigtes Hochfrequenzrauschen emittieren können, das die Telekomsysteme und andere elektronische Infrastruktur stören könnte.
Dies hat dazu geführt, dass Agenturen wie CBP solche Geräte falsch klassifizieren und in einigen Fällen Einheiten gemäß Gesetzen für nicht autorisierte Kommunikationshardware beschlagnahmen. Bergbau-Profis argumentieren, dass solche Klassifikationen unbegründet sind.
Während ASIC-Miner in der Vergangenheit weniger günstige Klassifikationen erhalten haben, glauben einige Bitcoin-Befürworter, dass ASICs zusammen mit Grafikverarbeitungseinheiten (GPUs) von Trumps jüngster Ausnahme profitieren könnten. Ein bestimmter Nutzer erkundete das Thema mit dem künstlichen Intelligenz (KI)-Chatbot Grok, der vorschlug, dass sowohl ASICs als auch GPUs möglicherweise für eine Ausnahme von reziproken Zöllen in Frage kommen könnten.




