Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat Anklage gegen Mango DAO, Blockworks Foundation und Mango Labs LLC wegen des Angebots nicht registrierter Wertpapiere erhoben. Der Fall dreht sich um den Verkauf von MNGO-Token und den Betrieb von Mango Markets ohne ordnungsgemäße Registrierung.
SEC verhängt Geldbußen gegen Mango DAO für nicht registrierte MNGO-Token
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Mango Markets wegen SEC-Anklage getroffen
Die SEC behauptet, dass Mango DAO, eine dezentralisierte autonome Organisation (DAO), und die in Panama ansässige Blockworks Foundation seit August 2021 über 70 Millionen Dollar aus dem nicht registrierten Verkauf von MNGO-Token aufgebracht haben. Die Unternehmen verkauften diese Token als Governance-Assets für Mango Markets, eine Handelsplattform für Krypto-Assets.
Darüber hinaus wurden die Blockworks Foundation und Mango Labs beschuldigt, als nicht registrierte Broker zu agieren, indem sie Nutzer zu Wertpapiertransaktionen anregten, Anlageberatung anboten und Transaktionen auf der Mango Markets-Plattform erleichterten.
„Seit dem Beginn unseres Durchsetzungsprogramms für Kryptowährungen ist unsere Ansicht, dass das Label ‘DAO’ nichts an der Realität ändert, wer hinter einem Projekt steht, welche Aktivitäten sie ausüben oder ob ihre Aktivitäten registriert werden müssen“, bemerkte Jorge G. Tenreiro, der amtierende Leiter der Cyber-Einheit und der Einheit für Krypto-Assets der SEC.
Im Rahmen des Vergleichs haben sich Mango DAO, Blockworks Foundation und Mango Labs bereit erklärt, fast 700.000 Dollar an zivilrechtlichen Strafen zu zahlen und mehrere Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Vernichtung von MNGO-Token und der Beantragung ihrer Entfernung von Handelsplattformen.
Die Vergleiche stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Gericht, und die Unternehmen haben die Anschuldigungen weder zugegeben noch bestritten. Vor drei Tagen hat die SEC einen ähnlichen Fall gelöst, an dem Trusttoken Inc. und Truecoin LLC im Zusammenhang mit Falschdarstellungen in Bezug auf TUSD beteiligt waren. Im Fall von Mango DAO betonte die SEC, dass die Verwendung von DAOs oder Open-Source-Software Unternehmen nicht von der Einhaltung der Bundeswertpapiergesetze befreit.
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