Die SEC skizzierte, wie Broker-Dealer Krypto-Asset-Wertpapiere gemäß bestehenden Kundenschutzregeln rechtskonform verwahren können und bot lang erwartete Klarheit in Bezug auf Besitz, Kontrolle und Risikomanagement, während sie strengere Schutzmaßnahmen für digitale Vermögenswerte signalisierte.
SEC treibt regulatorischen Fortschritt mit Klarheit zur Verwahrung von Kryptowährungen durch Broker-Dealer voran

SEC Klärt Verwahrungsstandards für Broker-Dealer bei Krypto-Asset-Wertpapieren
Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) veröffentlichte am 17. Dezember eine Mitteilung des Personals der Division of Trading and Markets, die sich damit befasst, wie Broker-Dealer Krypto-Asset-Wertpapiere gemäß bestehenden Kundenschutzregeln verwahren können.
Die SEC erklärte:
Diese Mitteilung richtet sich an jeden Broker-Dealer, der Krypto-Asset-Wertpapiere für Kunden verwahrt, einschließlich Broker-Dealer, die ein traditionelles Wertpapiergeschäft betreiben.
Das Personal erläuterte, dass die Leitlinie seine Ansichten zur Anwendung von Absatz (b)(1) der Regel 15c3-3 gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 darlegt und sich auf die Anforderung des physischen Besitzes oder der Kontrolle der Kundenschutzregel beschränkt. Die Erklärung beschreibt Umstände, unter denen ein Broker-Dealer davon ausgehen kann, dass er physischen Besitz eines Krypto-Asset-Wertpapiers hat, einschließlich des direkten Zugangs zum Vermögenswert und der Fähigkeit, diesen auf der zugehörigen Distributed Ledger Technologie zu übertragen. Sie beschreibt auch die Erwartungen an dokumentierte Bewertungen der Merkmale, Governance und Betriebsresilienz des Distributed Ledgers, bevor die Verwahrung vorgenommen wird und in angemessenen Abständen danach.
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Das Personal stellte weiter fest: „Diese Mitteilung ist Teil eines Bestrebens, mehr Klarheit über die Anwendung der Bundeswertpapiergesetze auf Krypto-Asset-Wertpapiere zu verschaffen.“ Es fügte hinzu:
Die Division gibt ihre Ansichten als Reaktion auf Anfragen von Marktteilnehmern als Zwischenschritt, während die Kommission weiterhin Fragen im Zusammenhang mit der Verwahrung von Krypto-Asset-Wertpapieren durch Broker-Dealer und das erhaltene Feedback prüft.
Zusätzliche Abschnitte beschreiben, wann ein Broker-Dealer sich nicht in Besitz wähnen sollte, einschließlich Situationen, die schwerwiegende Sicherheits- oder Betriebsprobleme im relevanten Blockchain-Netzwerk betreffen. Die Leitlinie betont außerdem Kontrollen, die mit den besten Praktiken der Branche übereinstimmen, um private Schlüssel zu schützen, und beschreibt Planungsanforderungen für Störungen wie Blockchain-Fehlfunktionen, 51%-Angriffe, Hard Forks oder Airdrops sowie Verfahren für Vermögensübertragungen während der Abwicklung des Unternehmens, bei Insolvenzen oder Liquidationen. Insgesamt zielt die Erklärung darauf ab, bestehende Wertpapier-Schutzmaßnahmen an Krypto-Asset-Wertpapiere anzupassen und gleichzeitig den Kundenschutz und ordentliche Märkte zu priorisieren.
FAQ ⏰
- Was hat die SEC im Hinblick auf die Verwahrung von Krypto-Asset-Wertpapieren durch Broker-Dealer klargestellt?
Die SEC hat klargestellt, wie bestehende Kundenschutzregeln gelten, wenn Broker-Dealer Krypto-Asset-Wertpapiere verwahren. - Worauf konzentriert sich die Leitlinie zur Krypto-Verwahrung der SEC?
Die Leitlinie konzentriert sich auf die Anforderung des physischen Besitzes oder der Kontrolle gemäß Regel 15c3-3. - Wann kann ein Broker-Dealer davon ausgehen, ein Krypto-Asset-Wertpapier in Besitz zu haben?
Ein Broker-Dealer kann dies tun, wenn er direkten Zugang und Übertragungsfähigkeit auf der relevanten Blockchain hat. - Welche Risiken könnten einen Broker-Dealer daran hindern, das Verwahrungsrecht zu haben?
Schwerwiegende Sicherheits- oder Betriebsprobleme in einem Blockchain-Netzwerk können den Besitz disqualifizieren.




