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SEC-Kommissare uneinig über Vorschriften zur Krypto-Verwahrung für registrierte Berater und Fonds

Ein scharfer Riss unter den SEC-Kommissaren formt die Debatte über Krypto-Verwahrung neu, da Hester Peirce neue Flexibilität unterstützt, während Caroline Crenshaw vor geschwächten Anlegerschutzmaßnahmen warnt.

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SEC-Kommissare uneinig über Vorschriften zur Krypto-Verwahrung für registrierte Berater und Fonds

Neue SEC-Richtlinien entfachen Debatte über Krypto-Verwahrung, Anlegerschutz und Aufsicht

Kommissare der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) äußerten letzte Woche gegensätzliche Ansichten zu einem neuen No-Action-Letter der Division of Investment Management der Behörde, der es registrierten Anlageberatern und regulierten Fonds erlaubt, Krypto-Assets bei bestimmten staatlich zugelassenen Treuhandgesellschaften zu halten. Die Mitarbeiterleitlinien klären, wie bestehende Verwahrungsregeln gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 und dem Investment Company Act von 1940 auf Krypto-Bestände angewendet werden, was auf eine potenzielle Verschiebung in der Behandlung von digitalen Vermögensverwaltern unter dem Bundeswertpapierrecht hinweist.

Kommissarin Hester M. Peirce unterstützte die Entscheidung und beschrieb sie als eine pragmatische und überfällige Klarstellung für eine Branche, die in Unsicherheit agiert. Sie erklärte:

Der NAL der Mitarbeiter ist eine ermutigende Entwicklung für registrierte Berater und regulierte Fonds, die in Krypto-Assets investieren oder investieren möchten.

Peirce betonte, dass der No-Action-Letter (NAL) die Definition zulässiger Verwahrer nicht erweitert, sondern bestätigt, dass staatliche Treuhandgesellschaften, wenn sie innerhalb robuster regulativer Rahmenwerke agieren, diese Rolle ausfüllen können. Sie fügte hinzu: „Registrierte Berater und regulierte Fonds können Krypto-Assets bei anderen zulässigen Verwahrern halten, ohne Rücksicht auf den NAL, einschließlich nationaler Banken und Staatsbanken.“

Ihrer Ansicht nach stellt die Maßnahme der Mitarbeiter regulatorische Kohärenz für Firmen wieder her, die durch Unklarheiten darüber eingeschränkt waren, ob staatlich zugelassene Verwahrer unter Bundesrecht qualifiziert sind. Peirce argumentierte, dass die Entscheidung den Anlegerschutz unterstützt, während sie die praktischen Realitäten des Krypto-Marktes anerkennt, und forderte die SEC auf, die Verwahrungsregeln durch modernere, prinzipienbasierte Ansätze weiter zu verfeinern.

Kommissarin Caroline A. Crenshaw jedoch prangerte den Schritt der Mitarbeiter als Übergriff an, der wichtige Anlegerschutzmaßnahmen schwächt. Sie warnte:

Es erstaunt mich, dass wir unsere Regeln erodieren, um einem neuen Kreis von Verwahrern den Weg zu ebnen, die bereitwillig zuzugeben scheinen, dass sie die aktuellen Standards unseres Verwahrungsregimes nicht erfüllen.

„Die heutige No-Action-Position fehlt es in entscheidenden Bereichen an faktischer Unterstützung und sie bietet wenig rechtliche Begründung, um Löcher in die grundlegenden gesetzlichen Schutzmaßnahmen zu bohren,“ fügte Crenshaw hinzu. Sie argumentierte, dass staatliche Treuhandgesellschaften unter unbeständiger und oft weniger rigoroser Aufsicht im Vergleich zu bundesstaatlich zugelassenen Banken operieren, was Investoren unnötigen Risiken aussetzt.

Crenshaw kritisierte auch die SEC dafür, dass sie einen formalen Regelungsprozess umgangen hat und argumentierte, dass eine Änderung von dieser Größenordnung öffentliche Kommentare und eine wirtschaftliche Analyse erfordern sollte. Befürworter des No-Action-Letters hingegen sagen, dass der Schritt den Wettbewerb unter den Verwahrern fördert, regulatorische Klarheit vorantreibt und einen Schritt darstellt, um digitale Vermögenswerte in bestehende Wertpapierstrukturen zu integrieren.

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