Ein New Yorker Richter, Katherine Polk Failla, hat entschieden, dass die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) ihren Fall „ausreichend dargelegt“ hat und die Klage voranschreiten wird.
Richter lehnt Coinbase Abweisungsantrag ab; CEO lobt Sieg für Wallets zur Selbstverwahrung
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Rechtlicher Kampf voraus: Coinbase Ablehnungsantrag von Richterin abgelehnt
Am Mittwoch enthüllten die jüngsten rechtlichen Einreichungen, dass Richterin Katherine Polk Failla den Antrag von Coinbase zur Abweisung des Falls abgelehnt hat. Nichtsdestotrotz wies die Richterin die Behauptung der SEC zurück, dass Coinbase als ein nicht registrierter Broker durch seinen eigenen Kryptowallet-Service fungierte. Folglich scheint es, dass die Klage vor Gericht gehen wird.

„Das Gericht stellt fest, dass die SEC ausreichend dargelegt hat, dass Coinbase als eine Börse, als Broker und als Clearingstelle unter den Bundeswertpapiergesetzen fungiert und durch sein Staking-Programm am unregistrierten Angebot und Verkauf von Wertpapieren beteiligt ist“, bemerkt der Beschluss. Der New Yorker Richter fügte hinzu:
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass, weil die gut dargelegten Behauptungen der Beschwerde die Behauptung der SEC plausibel unterstützen, dass Coinbase als nicht registrierte Zwischenstelle von Wertpapieren tätig war, der Antrag der Beklagten abgelehnt werden muss.
Paul Grewal, der Chefrechtsberater von Coinbase, erklärte, dass das Unternehmen die „Einsicht des Gerichts schätzt, dass technologische Innovationen wie die Coinbase Wallet US-Wertpapiergesetze nicht betreffen und auch nicht betreffen können.“ Grewal fügte hinzu, „Frühe Anträge wie unserer gegen eine Regierungsbehörde werden fast immer abgelehnt. Aber Klarheit ist das letztendliche Ziel und die heutige Entscheidung setzt uns auf diesen Weg fort.“
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