Der Oberste Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass die Verwendung interner Verfahren durch die U.S. Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) zur Verhängung ziviler Strafen für Wertpapierbetrug das Recht auf ein Geschworenenverfahren nach dem Siebten Zusatzartikel verletzt. Der Fall ergab sich aus dem Vorgehen der SEC gegen George Jarkesy Jr. und seine Firma, Patriot28 LLC, wegen mutmaßlichen Wertpapierbetrugs. Die SEC entschied sich dafür, die Angelegenheit intern zu verhandeln, was zu einer Strafe von 300.000 US-Dollar gegen Jarkesy und Patriot28 führte. Der Fünfte Gerichtskreis hob die Anordnung des Wertpapierregulators auf und erklärte, dass die interne Verhandlung solcher Fälle das Recht auf ein Geschworenenverfahren nach dem Siebten Zusatzartikel verletzt.
Oberster Gerichtshof entscheidet, dass interne Strafverfahren der SEC gegen den siebten Zusatzartikel verstoßen
Dieser Artikel wurde vor mehr als einem Jahr veröffentlicht. Einige Informationen sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass, wenn die SEC zivile Strafen für Wertpapierbetrug fordert, der Siebte Zusatzartikel den Angeklagten ein Recht auf ein Geschworenenverfahren zusichert. Dieses Urteil stellt die Fähigkeit der SEC in Frage, Bundesgerichte und Geschworenenverfahren zu umgehen, zugunsten ihrer eigenen Verwaltungsverfahren. Das Gericht stellte fest, dass solche internen Verfahren historisch vor einem unabhängigen Richter und einer Jury gehören, insbesondere bei Zivilstrafklagen, die dem Common Law Betrug ähneln. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Aufrechterhaltung traditioneller Gerichtsverfahren und des Schutzes verfassungsmäßiger Rechte bei regulatorischen Durchsetzungsmaßnahmen.




