Das nigerianische Stablecoin-Konsortium hat angekündigt, dass es nicht wie zuvor beraten Ende Februar eine Stablecoin einführen wird. Stattdessen plant das Konsortium, das aus Banken und Fintech-Startups besteht, die Stablecoin erst nach einer Freigabe durch die Zentralbank einzuführen.
Nigerianisches Stablecoin-Konsortium sucht Zentralbankgenehmigung nach Kehrtwende bei Stablecoin-Launch
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Nigerianisches Stablecoin-Projekt mit Fehlstart
Das Africa Stablecoin Consortium (ASC), eine Gruppe von nigerianischen Fintech-Startups und Banken, sagte am 9. Januar, dass es nicht mit der Einführung der Stablecoin fortfahren wird, wie zuvor angekündigt. Stattdessen wird sich das Konsortium mit der Zentralbank abstimmen, um “an ihrem regulatorischen Sandbox-Programm teilnehmen zu können.”
Dieser Kurswechsel des nigerianischen Konsortiums kommt nur wenige Tage, nachdem es eine Erklärung veröffentlicht hat, in der der 27. Februar als Startdatum für die cNGN-Stablecoin genannt wurde. Wie von mehreren Nachrichtenquellen, einschließlich Bitcoin.com News, berichtet wurde, behauptete das ASC, dass die Zentralbank von Nigeria (CBN) seinen Plan zur Einführung der Stablecoin genehmigt habe.
Stablecoin-Projekt nicht von Zentralbank genehmigt
Das Konsortium deutete an, dass die an den Naira gebundene digitale Währung auch “den Weg für weitere Fortschritte bei CBDCs ebnen würde.” Doch in seiner letzten Erklärung implizierte das ASC, dass die CBN das Stablecoin-Projekt noch nicht abgesegnet hat:
“Das Africa Stablecoin Consortium möchte klarstellen, dass cNGN nicht öffentlich am 27. Februar 2024 auf den Markt gebracht wird. Stattdessen sind wir im Dialog mit den entsprechenden Regulierungsbehörden, einschließlich der Zentralbank von Nigeria, um an ihrem regulatorischen Sandbox-Programm teilzunehmen,” sagte die ASC-Erklärung.
Das Konsortium fügte hinzu, dass es sich verpflichtet fühlt, sich an Vorschriften und Richtlinien zu halten, und daher die Stablecoin erst nach Erhalt der notwendigen Genehmigung einführen wird. Das ASC informierte auch die Stakeholder, dass es “dem Anspruch auf korrekte und transparente Information” treu bleibt.
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