Ein Bundesrichter in New York hat entschieden, dass die Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) “plausibel dargelegt” hat, dass Gemini und Genesis durch das Gemini Earn Programm gegen Wertpapiergesetze verstoßen haben.
New Yorker Richter bestimmt, dass SEC-Klage gegen Gemini und Genesis wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Wertpapiergesetze plausibel ist
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Richter Edgardo Ramos hebt Hindernisse bei der frühzeitigen Abweisung von Anordnungsansprüchen hervor; zitiert Howey und Reves
Ein Bundesgericht in New York hat die Plausibilität der Vorwürfe der SEC gegen Gemini und Genesis Global Capital bestätigt. Die Entscheidung des Richters besagt, dass die Beschwerde gegen die beiden Firmen wegen Anbietens und Verkaufens nicht registrierter Wertpapiere durch das Gemini Earn Programm die Schwelle für das weitere Verfahren erfüllt.
Genesis Global Capital und die Gemini Trust Company stehen wegen ihrer Beteiligung am Gemini Earn Programm unter genauer Beobachtung. Die gerichtliche Anordnung, die die Vorwürfe der SEC analysiert, hebt die komplexe Natur der Krypto-Finanzdienstleistungen und die aktuellen regulatorischen Herausforderungen hervor. Zinsbringende Kryptokonten sind in den letzten Jahren von mehreren US-Wertpapieraufsichtsbehörden ins Visier genommen worden.
Dieses Betriebsmodell entspricht laut Richter Edgardo Ramos den Kriterien für einen Anlagevertrag nach dem Howey-Test. Ramos bezog sich auf den Reves-Test, der vom Obersten Gerichtshof der USA im Fall Reves v. Ernst & Young im Jahr 1990 entwickelt wurde. Dieser Test verwendet das Kriterium der “Familienähnlichkeit”, um zu beurteilen, ob eine Anleihe als Wertpapier gilt.
“Unter Berücksichtigung von Howey und Reves hat die SEC plausibel dargelegt, dass die Angeklagten nicht registrierte Wertpapiere durch das Gemini Earn Programm angeboten und verkauft haben”, sagte Ramos. “Daher werden die Anträge der Angeklagten auf Abweisung abgelehnt.” Der Beschluss fügt hinzu:
Wie oben dargelegt, hat die SEC plausibel dargelegt, dass die Angeklagten gegen Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes verstoßen haben, so dass der zugrunde liegende Anspruch nicht abgewiesen wird.
Ramos betonte, dass Gerichte konsistent beobachtet haben, dass die vorzeitige Abweisung eines Anspruchs auf dauerhafte einstweilige Verfügung in der Regel in der Antragsphase vermieden werden sollte. Ramos stellte fest, dass dies nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn eine greifbare Wahrscheinlichkeit künftiger Verstöße besteht, wie in der gerichtlichen Entscheidung erklärt. Allerdings betonte der Richter, dass „es keinen Grund gibt, den Antrag auf dauerhafte einstweilige Verfügung in diesem vorläufigen Stadium zu streichen.“
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