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New Yorker Regulierungsbehörde klärt Vorschriften zu Sub-Verwahrstellen und Trennung von Kundenvermögen

Das New Yorker Department of Financial Services (DFS) hat aktualisierte Leitlinien zum Kundenschutz für virtuelle Währungsvermögen im Falle einer Insolvenz herausgegeben.

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New Yorker Regulierungsbehörde klärt Vorschriften zu Sub-Verwahrstellen und Trennung von Kundenvermögen

Fokus auf Kundenschutz und Unterverwahrung

Das New Yorker Department of Financial Services (DFS) hat eine aktualisierte Leitlinie zum Schutz von Kundenvermögen im Bereich virtueller Währungen im Falle einer Insolvenz veröffentlicht. Diese neue Leitlinie ersetzt die vorherige vom 23. Januar 2023 und bietet zusätzliche Klarheit, insbesondere im Hinblick auf Unterverwahrer, während weiterhin „solide“ Verwahr- und Offenlegungspraktiken betont werden, um Kunden im Falle einer Insolvenz zu schützen.

In einem Branchenbrief vom 30. September erklärte DFS-Superintendentin Adrienne A. Harris, dass die Leitlinie dazu gedacht ist, mehr Klarheit in Bezug auf Standards und Praktiken zu bieten, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen für virtuelle Währungen (VCEs) ihre Verwahrstruktur korrekt gestalten.

Harris, die das DFS im Oktober verlassen wird, betonte die Rolle des Ministeriums in diesem Sektor und sagte:

Die landesführenden regulatorischen Standards des Ministeriums für digitale Vermögenswerte und Verbraucherschutz haben seit 2015 klare und transparente Erwartungen geschaffen, um New Yorker zu schützen. Leitlinien sind ein besonders wichtiges regulatorisches Instrument und ermöglichen dem Ministerium, auf neue und sich entwickelnde Umstände zu reagieren.

Sie fügte hinzu, dass die aktualisierte Leitlinie speziell zusätzliche Klarheit in Bezug auf die aufkommenden Unterverwahrungsbeziehungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte bietet.

Wesentliche Änderung und neue Anforderungen für Unterverwahrung

Das DFS betrachtet das Eingehen eines Unterverwahrungsvertrags eines VCE-Verwahrers mit einem Dritten als wesentliche Änderung des Geschäfts des VCE, die vor der Implementierung die Genehmigung des Ministeriums erfordert. Um die Genehmigung zu erhalten, erwartet das DFS, die durchgeführte Risikobewertung des VCE-Verwahrers sowie den vorgeschlagenen Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien zu erhalten.

Das Ministerium verlangt auch, dass der Dienstleistungsvertrag mit dem Unterverwahrer spezielle Kundenschutzmaßnahmen enthält. Der Vertrag muss vorschreiben, dass der Unterverwahrer alle Kundenvermögen in virtuellen Währungen von den Unternehmensvermögen sowohl des VCE als auch des Unterverwahrers trennt.

Darüber hinaus muss der vorgeschlagene Dienstleistungsvertrag ausdrücklich festhalten, dass das Kundenvermögen in virtuellen Währungen nicht als „Sicherheit für die eigentumsrechtlichen Schulden des VCEs verwendet werden kann, noch darf der Unterverwahrer ein Recht auf Aufrechnung oder Pfandrecht an diesen Vermögenswerten beanspruchen, außer für übliche gewöhnliche Gebühren und Auslagen.“

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