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Malaysia greift gegen nicht registrierte Krypto-Börsen durch: Bybit wurde angewiesen, den Betrieb einzustellen

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Malaysia hat Bybit angewiesen, seine Krypto-Börsenoperationen im Land einzustellen, da Regulierungsbehörden gegen nicht registrierte Plattformen vorgehen.

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Malaysia greift gegen nicht registrierte Krypto-Börsen durch: Bybit wurde angewiesen, den Betrieb einzustellen

Bybit steht in Malaysia unter Druck wegen nicht registrierter Krypto-Börsenoperationen

Die Securities Commission Malaysia (SC) gab am 27. Dezember bekannt, dass sie gegen Bybit Technology Ltd. und deren CEO, Ben Zhou, Maßnahmen ergriffen hat, weil sie gegen Vorschriften zur nicht autorisierten Betreibung einer digitalen Vermögenswertbörse (DAX) im Land verstoßen haben.

Die Ankündigung erläutert, dass der Regulierer Bybit angewiesen hat, seine “Website und mobilen Anwendungen oder jede andere digitale Anwendungsplattform in Malaysia innerhalb von 14 Geschäftstagen ab dem 11. Dezember 2024” zu deaktivieren. Das Unternehmen muss auch Anzeigen, die auf malaysische Nutzer abzielen, einstellen und seine lokale Telegram-Supportgruppe schließen. Zhou wurde persönlich damit betraut, die Einhaltung dieser Anweisungen sicherzustellen. Die SC unterstrich die Schwere des Verstoßes von Bybit und erklärte:

Diese Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich der Konformität der Plattform mit lokalen regulatorischen Anforderungen und dem Schutz der Interessen der Investoren. Die SC betrachtet diesen Verstoß als ernst.

“Der Betrieb einer DAX ohne Registrierung als anerkannter Marktbetreiber (RMO) bei der SC ist ein Verstoß gemäß Abschnitt 7(1) des Kapitalmarkt- und Dienstleistungsgesetzes 2007,” bemerkte der Regulierer.

Der Regulierer betonte, dass nicht registrierte Plattformen Investoren erheblichen Risiken aussetzen und hob die Wichtigkeit hervor, die notwendigen Lizenzen zu erwerben, um in Malaysia tätig zu sein. Die SC bestätigte, dass Bybit die in der Anweisung beschriebenen Maßnahmen seitdem eingehalten hat.

Um Investoren zu schützen, forderte die SC die Öffentlichkeit auf, sich nur mit Plattformen zu befassen, die offiziell als anerkannte Marktbetreiber registriert sind. “Investoren werden daran erinnert, nur mit anerkannten Marktbetreibern zu investieren und zu handeln, die bei der SC registriert sind. Registrierte RMOs haben eine strenge regulatorische Überprüfung durchlaufen und müssen strengen Richtlinien folgen, damit Investoren unter den Wertpapiergesetzen Malaysias geschützt sind,” betonte der Regulierer und warnte:

Wer in nicht lizenzierte oder nicht registrierte Einheiten oder Einzelpersonen investiert, ist nicht unter den malaysischen Wertpapiergesetzen geschützt und somit Risiken wie Betrug und Geldwäsche ausgesetzt.

Die Kommission ermutigte die Öffentlichkeit weiter, verdächtige Websites oder nicht autorisierte Investitionspläne zu melden und bekräftigte ihr Engagement, die Integrität des Finanzmarkts in Malaysia zu wahren.

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