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IRS: Eingefrorene Krypto-Belohnungen sind steuerpflichtig trotz Kontosperrungen

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Krypto-Belohnungen, die vor einer Kontosperrung erhalten wurden, sind im Jahr des Erhalts steuerpflichtig, selbst wenn die Inhaber später keinen Zugriff auf ihre Mittel haben, sagt der IRS.

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IRS: Eingefrorene Krypto-Belohnungen sind steuerpflichtig trotz Kontosperrungen

IRS Klärt Steuerregeln für Digitale Vermögenswerte in Gesperrten Konten

Der Internal Revenue Service (IRS) hat im Oktober ein Memorandum herausgegeben, das die Steuerpflichten für digitale Vermögenswertbelohnungen in Konten behandelt, die aufgrund eines Bankrotts eingefroren wurden. Die an Michael R. Fiore von der IRS-Abteilung für Kleinunternehmen/Selbständige gerichtete Richtlinie untersuchte einen hypothetischen Steuerzahler, genannt „Steuerzahler A“, der Kryptowährung in einem Konto einer insolventen Plattform hielt und Belohnungen, wie Staking-Boni, vor der Kontosperrung erhielt.

Laut IRS:

Steuerzahler A erhielt die Belohnungen in Jahr 1 vor der Sperrung des Kontos und muss den fairen Marktwert der Belohnungen zum Zeitpunkt des Erhalts in Jahr 1 in das Bruttoeinkommen einbeziehen … auch wenn das Konto am 31. Dezember von Jahr 1 noch gesperrt bleibt.

Diese Auslegung folgt den Abschnitten 61 und 451 des Internal Revenue Code, die vorschreiben, dass Einkommen im Jahr des Erhalts anerkannt werden muss, unabhängig von einer späteren Unzugänglichkeit.

Der IRS erklärte weiter, dass „während Jahr 1 die Plattform X die Konten ihrer Kunden einfrierte und einen Insolvenzantrag nach Kapitel 11 einreichte. Aufgrund der Kontosperrung konnte Steuerzahler A keine der digitalen Vermögenswerte im Konto, einschließlich verbuchter Belohnungen, verkaufen, tauschen oder übertragen, vom Datum der Sperrung bis zum 31. Dezember von Jahr 1.“ Da die Belohnungen jedoch vor der Sperrung gutgeschrieben wurden, bleiben sie in diesem Jahr steuerpflichtig.

Bezüglich der Bewertung der Belohnungen betonte der IRS, dass sich sein Ansatz auf den Wert zum Zeitpunkt des ersten Zugriffs durch den Steuerzahler stützt, und erklärte:

Der faire Marktwert der Belohnungen wird zum Datum und Zeitpunkt ermittelt, an dem die Belohnungen dem Konto von Steuerzahler A gutgeschrieben wurden.

Nur Belohnungen, die vor der Sperrung noch nicht gutgeschrieben wurden, wie solche, die aufgrund von Sperrfristen ausstehen, sind bis zur Zugänglichkeit von der Besteuerung ausgenommen. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, die Steuerpflichten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten zu verstehen, besonders da Insolvenzen von Plattformen und Kontosperrungen zunehmen.

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