Grayscale Investments reichte eine Registrierungserklärung bei der Securities and Exchange Commission (SEC) für einen Chainlink (LINK) Exchange-Traded Fund (ETF) ein und strebt an, die Aktien unter dem Ticker GLNK an der NYSE Arca zu notieren, vorbehaltlich Genehmigungen und Freigaben.
Grayscale reicht S-1 für Chainlink ETF ein, strebt Notierung an der NYSE Arca an

Grayscale Strebt Chainlink ETF an der NYSE Arca an
Die Einreichung, datiert auf den 5. September 2025, registriert den Grayscale Chainlink Trust (LINK) und gibt an, dass er nach Wirksamwerden in Grayscale Chainlink Trust ETF (GLNK) umbenannt wird. Das Ziel des Trusts ist es, dass seine Aktien den Wert von Chainlink (LINK) abzüglich Ausgaben und Verbindlichkeiten widerspiegeln, indem sie sich auf den Coindesk Chainlink-Preisindex um 16 Uhr beziehen.

Laut dem Prospekt plant der Trust, Anteile in Körben von 10.000 Stück über autorisierte Teilnehmer zu emittieren und zu tilgen. Die Schöpfungen und Tilgungen sollen über einen Liquiditätsanbieter bargeldbasiert erfolgen; Sachübertragungen von LINK könnten später hinzugefügt werden, wenn NYSE Arca in der Zukunft zusätzliche Genehmigungen erhält. Der Administrator und Transferagent ist die Bank of New York Mellon, mit Coinbase Custody Trust als Verwahrer und Coinbase, Inc. als Hauptbroker des ETFs.
Das Dokument weist weiter darauf hin, dass NYSE Arca sogenannte „Generic Listing Standards“ vorgeschlagen hat, die, falls sie genehmigt werden, es ermöglichen könnten, dass warenbasierte digitale Anlageprodukte ohne 19b-4 Anträge notiert werden. Grayscale gibt an, es werde solange keine Wirksamkeit anstreben oder Aktien anbieten, bis diese Standards genehmigt werden oder der Sponsor feststellt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Der Trust ist nicht unter dem Investment Company Act registriert, und der Sponsor glaubt, dass es sich nicht um einen „Commodity Pool“ gemäß dem Commodity Exchange Act handelt. Wie die meisten Einreichungen hebt der Prospekt Risiken hervor, einschließlich der LINK-Preisvolatilität, Prämien oder Abschläge auf den Nettoinventarwert, regulatorischen Änderungen und Abhängigkeiten von Dienstleistern und Handelsplattformen.
Obwohl das Trust-Abkommen das Staking von LINK erlaubt, steht in der Einreichung, dass eine „Staking-Bedingung“ noch nicht erfüllt ist und der Trust derzeit davon ausgeschlossen ist, Staking durchzuführen. Sollte diese Bedingung später erfüllt werden, könnte der Sponsor einen Teil der Bestände über Drittanbieter staken, wobei alle Erträge gemäß einer vom Sponsor offen gelegten Richtlinie behandelt würden. LINK ist am Montag um 3,18% gestiegen und hat in den letzten sieben Tagen um bescheidene 0,8% zugelegt. Im Verlauf der letzten 12 Monate ist LINK jedoch um 126% gestiegen.




