Ein kürzlich ergangenes Urteil des britischen High Court hat den rechtlichen Status von Bitcoin geklärt und festgestellt, dass Bitcoin zwar als Eigentum gilt, jedoch nicht den für physische Güter geltenden traditionellen Rechtsansprüchen unterliegt.
Gericht bestätigt erneut den Status von Bitcoin als Eigentum, schränkt jedoch Schadensersatzansprüche in einem 172-Millionen-Dollar-Fall ein

Der 172-Millionen-Dollar-Bitcoin-Streit
In einem wegweisenden Urteil hat der High Court of Justice den rechtlichen Status digitaler Vermögenswerte geklärt und dabei speziell die Frage behandelt, ob Bitcoin traditionellen physischen Rechtsansprüchen unterliegen kann. Im Fall Ping Fai Yuen gegen Fun Yung Li und Anor entschied Richter Cotter, dass Bitcoin zwar unbestreitbar Eigentum ist, jedoch nicht auf dieselbe Weise wie physische Güter veräußert oder widerrechtlich entwendet werden kann.
Im Mittelpunkt des Falls steht der mutmaßliche Diebstahl von 2.323 Bitcoins – mit einem Wert von etwa 172 Millionen Dollar zum heutigen Marktpreis. Yuen behauptete, dass seine getrennt lebende Ehefrau ihn während einer Krise in ihrer Ehe heimlich aufgezeichnet habe, um an seine 24-Wort-Seed-Phrase für seine Trezor-Cold-Wallet zu gelangen. Der Klage zufolge nutzte Li die Phrase anschließend, um die Gelder an 71 verschiedene Blockchain-Adressen zu überweisen.
Zur Untermauerung seiner Klage legte Yuen Audioaufnahmen vom Juli 2023 vor, in denen seine Ex-Frau angeblich darüber sprach, wie sie das Geld unbemerkt an sich bringen könne, und die Herkunft des „ersten Goldschatzes“ hinterfragte. Während der Diebstahl selbst umstritten bleibt, drehte sich der Rechtsstreit um eine Formalität des englischen Common Law. Yuen erhob Klage wegen verschuldensunabhängiger Haftung und machte eine unrechtmäßige Einmischung in das Eigentum sowie eine direkte Einmischung in das persönliche Eigentum geltend.
Die Beklagten beantragten die Abweisung dieser Ansprüche mit der Begründung, dass Bitcoin als immaterieller digitaler Vermögenswert nicht Gegenstand von Deliktsansprüchen sein könne, die für materielle Güter vorgesehen seien.
Gerichtliche Entscheidung zu „doktrinären Sprüngen“
Richter Cotter schloss sich dieser Auffassung an und wies die Ansprüche wegen unerlaubter Aneignung und Hausfriedensbruchs ab. In seinem Urteil hob er zwei wesentliche Punkte hervor: Erstens, dass die unerlaubte Aneignung historisch gesehen auf der Beeinträchtigung des physischen Besitzes beruht und eine Ausweitung auf immaterielle Vermögenswerte keine „bescheidene Verfeinerung“, sondern einen „doktrinären Sprung“ darstellen würde.
Zweitens habe ein kürzlich erlassenes Gesetz zwar bestätigt, dass digitale Vermögenswerte eine dritte Kategorie von persönlichem Eigentum darstellen, doch habe das Parlament nicht beabsichtigt, dies automatisch auf physische Delikte auszuweiten. Cotter zitierte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Rechtssache OBG gegen Allan (2008) als bindenden Präzedenzfall, der die Unterschlagung auf materielles Eigentum beschränkt.

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FAQ ❓
- Was war die wichtigste Entscheidung des High Court in Bezug auf Bitcoin? Der High Court stellte klar, dass Bitcoin zwar Eigentum ist, aber nicht Gegenstand traditioneller Rechtsansprüche wie physische Güter sein kann.
- Welcher Fall führte zu dieser rechtlichen Klarstellung? Die Entscheidung ergab sich aus dem Fall Ping Fai Yuen gegen Fun Yung Li, in dem es um den mutmaßlichen Diebstahl von 2.323 Bitcoins im Wert von etwa 172 Millionen US-Dollar ging.
- Welche Auswirkungen hat dieses Urteil für Opfer von Diebstahl digitaler Vermögenswerte? Für Opfer könnte es schwieriger werden, gestohlene Bitcoins durch herkömmliche deliktische Ansprüche zurückzugewinnen, doch sie können weiterhin die Wiedererlangung des Eigentums anstreben.
- Wie begründete Richter Cotter dieses Urteil? Richter Cotter betonte, dass die Ausweitung von Deliktsansprüchen, die für materielle Güter konzipiert sind, auf immaterielle digitale Vermögenswerte erhebliche rechtliche Änderungen erfordern würde und nicht nur geringfügige Anpassungen.




