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FINMA warnt: Stablecoins gefährden den Ruf des Schweizer Finanzwesens

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Die Schweizer Regulierungsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), hat kürzlich Leitlinien zur Ausgabe von Stablecoins veröffentlicht. Der Regulator sagt, dass Stablecoins nicht nur mit Risiken der Geldwäsche verbunden sind, sondern auch reputative Risiken für den gesamten Schweizer Finanzplatz darstellen.

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FINMA warnt: Stablecoins gefährden den Ruf des Schweizer Finanzwesens

Stablecoin-Aussteller als Finanzintermediäre

Die Schweizer Regulierungsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), hat kürzlich Leitlinien zu Stablecoins veröffentlicht. In diesen Leitlinien hebt die FINMA die erhöhten mit Geldwäsche verbundenen Risiken hervor, die mit diesen digitalen Vermögenswerten verbunden sind. Zusätzlich adressiert das Dokument Aspekte des Finanzmarktrechts, die für Stablecoin-Projekte relevant sind und ihre potenzielle Auswirkung auf regulierte Institutionen.

In einer Aussage vom 26. Juli betont die FINMA, dass Stablecoins nicht nur das Risiko der Terrorismusfinanzierung und der Umgehung von Sanktionen erhöhen, sondern auch reputative Risiken für den gesamten Schweizer Finanzplatz darstellen. Um diese Risiken zu mindern, sagte der Schweizer Regulator, empfiehlt er, Stablecoin-Aussteller als Finanzintermediäre zu klassifizieren.

„Der Stablecoin-Aussteller wird daher als Finanzintermediär im Sinne der Gesetzgebung zur Geldwäschebekämpfung betrachtet und muss unter anderem die Identität des Stablecoin-Halters als Kunden gemäß den geltenden Verpflichtungen (Art. 3 AMLA) überprüfen und die Identität des wirtschaftlich Berechtigten feststellen (Art. 4 AMLA)“, heißt es in den Leitlinien der Regulierungsbehörde zu Stablecoins.

In der Zwischenzeit hat die FINMA offenbart, dass Schweizer Stablecoin-Aussteller Banksicherheiten als Standard nutzen, um ohne eine Lizenz nach dem Bankgesetz des Landes operieren zu können. Der Regulator bestand darauf, dass ein Rahmen zum Schutz der Einleger vorhanden sein muss. Laut FINMA wurde dieser Rahmen bereits entwickelt, der „Mindestanforderungen für die Anwendbarkeit der Ausnahme für Ausfallsbürgschaften“ festlegt.

FINMA will Risiken im Zusammenhang mit Ausfallsbürgschaften angehen

Wie in den Leitlinien erklärt, müssen Kunden oder Stablecoin-Inhaber im Falle einer Insolvenz des Stablecoin-Ausstellers über die Ausfallsbürgschaft informiert werden. Bezüglich des Deckungsumfangs stellt die FINMA klar, dass Aussteller sicherstellen müssen, dass die gesamten durch die Anforderung gedeckten Einlagen nie die Obergrenze der Ausfallsbürgschaft überschreiten.

Um Kunden zu ermöglichen, schnell auf die Ausfallsbürgschaft zuzugreifen, betont die FINMA, dass der betreffende Anspruch zum Zeitpunkt der Insolvenz fällig sein muss – speziell, wenn das Konkursverfahren gegen den Stablecoin-Aussteller eröffnet wird – nicht erst, wenn ein Verlustschein ausgestellt wird.

Obwohl diese Schritte den Schutz der Einleger verbessern, erkennt die Schweizer Regulierungsbehörde an, dass dies nicht dem Schutzniveau einer Banklizenz entspricht. Nichtsdestotrotz sagte die FINMA, bleibt sie dem Umgang mit den Risiken, die mit Ausfallsbürgschaften verbunden sind, verpflichtet.

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