Ethena GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angewiesen, ihr Geschäft im Zusammenhang mit der Ausgabe ihrer USDe-Token abzuwickeln. BaFin gab bekannt, dass es während des Genehmigungsverfahrens schwerwiegende Mängel in den Abläufen der Ethena GmbH festgestellt und Sanktionen verhängt hat, was dazu führte, dass das Unternehmen verpflichtet wurde, seine USDe-Token-Ausgabe rückgängig zu machen. Das Unternehmen hatte zuvor unter einer Übergangsregelung der Europäischen Verordnung für Märkte in Crypto-Assets (MiCAR) den deutschen Markt betreten, aber am 3. April 2025 seinen Antrag auf Genehmigung zurückgezogen, was zur Beendigung des Genehmigungsverfahrens führte. Folglich kann Ethena GmbH in der Europäischen Union keine Geschäfte mehr tätigen und muss unter der Aufsicht der BaFin einen Rücknahmeplan für seine USDe-Token umsetzen. BaFin hat auch ein Zwangsgeld von 600.000 € und ein Verbot von Zahlungen und Verkäufen verhängt, um die Vermögenswerte des Unternehmens für die Verbindlichkeiten der Gläubiger zu sichern.
Ethena von deutscher Regulierungsbehörde mit einer Geldstrafe von 600.000 € belegt und zur Rückabwicklung der USDe-Token-Ausgabe aufgefordert
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