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Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA gibt Richtlinien zur Bekämpfung von Marktmissbrauch bei Krypto-Assets im Rahmen von MiCA heraus.

Am 29. April 2025 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Richtlinien zur Verbesserung der Aufsichtspraktiken zur Verhinderung und Aufdeckung von Marktmissbrauch bei Krypto-Assets im Rahmen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA). Die speziell für nationale zuständige Behörden (NCA) konzipierten Richtlinien basieren auf der Erfahrung der ESMA mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) und adressieren die einzigartigen Aspekte des Kryptohandels, wie dessen grenzüberschreitende Natur und die starke Abhängigkeit von sozialen Medien. Sie betonen eine risikobasierte, verhältnismäßige Aufsicht und zielen darauf ab, eine einheitliche Aufsichtskultur durch Dialoge innerhalb der Branche und die Zusammenarbeit der NCAs zu fördern. Die Richtlinien werden in alle EU-Sprachen übersetzt, treten drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft und erfordern von den NCAs eine Bestätigung der Einhaltung innerhalb von zwei Monaten, obwohl ESMA zur sofortigen Übernahme der Prinzipien ermutigt.

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Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA gibt Richtlinien zur Bekämpfung von Marktmissbrauch bei Krypto-Assets im Rahmen von MiCA heraus.