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Deutsche Behörden verkünden Abschluss des Bitcoin-Verkaufs, erlösen 2,6 Milliarden €

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Deutsche Behörden haben den Abschluss eines Notverkaufs von fast 50.000 Bitcoins bekannt gegeben, wodurch etwa 2,6 Milliarden Euro eingenommen wurden. Sie erklärten, dass dieser Verkauf angeordnet wurde, um einem potenziellen Wertverlust aufgrund der Preisvolatilität der Kryptowährung vorzubeugen. Die Mittel sind nun für Strafverfahren am Landgericht Leipzig gesichert.

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Deutsche Behörden verkünden Abschluss des Bitcoin-Verkaufs, erlösen 2,6 Milliarden €

2,64 Milliarden Euro durch Notverkauf von Bitcoin erzielt

Der deutsche Bundesstaat Sachsen gab am Dienstag den Abschluss eines „Notverkaufs von fast 50.000 Bitcoins“ bekannt, wodurch etwa 2,64 Milliarden Euro (2,89 Milliarden Dollar) eingenommen wurden. Der BTC-Verkauf, durchgeführt von der Staatsanwaltschaft Dresden und der in Frankfurt ansässigen Bank Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, fand zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli statt, mit Unterstützung vom Bundeskriminalamt.

Der Verkauf von 49.858 Bitcoins erzielte 2.639.683.413,92 Euro, die vorläufig für den “Movie2k”-Straffall beim Landgericht Leipzig gesichert sind. Die Entscheidung des Gerichts zur Einziehung ist ungewiss, was den rechtlichen Status der Mittel offenlässt. Die Erlöse werden in Verwahrung gehalten, bis der Fall abgeschlossen ist.

Ein “Notverkauf” wurde durch die Staatsanwaltschaft Dresden gemäß § 111p der Strafprozessordnung durchgeführt, aufgrund des Risikos eines erheblichen Wertverlustes. „Der Verkauf wertvoller Gegenstände vor dem Abschluss laufender Strafverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, wann immer das Risiko eines erheblichen Wertverlusts von etwa zehn Prozent oder mehr besteht“, heißt es in der Ankündigung (übersetzt von Google), und fügt hinzu:

Diese Bedingungen waren bei den volatilen Bitcoins aufgrund der enormen und extrem schnellen Preisschwankungen immer erfüllt.

Der BTC-Verkauf erfolgte in kleinen Tranchen über dreieinhalb Wochen, um eine minimale Marktstörung zu gewährleisten, erklärten deutsche Behörden und fügten hinzu: „Von Anfang an wurde weniger als 1% des Marktvolomens von Bitcoins regelmäßig in einer den Markt schonenden Weise im Over-the-Counter (OTC) Handel gehandelt. In diesem Umfang gibt es keinen direkten Einfluss auf den Bitcoin-Preis.“

Die Ankündigung stellt fest, dass „Wenn ein Notverkauf so schnell wie möglich durchgeführt wird, jede Spekulation auf den Preis oder das Warten auf steigende Preise für eine Strafverfolgungsbehörde verboten ist“, und schließt ab:

Die Erlöse stellen zunächst keine zusätzlichen Einnahmen im Staatshaushalt für den Freistaat Sachsen dar, sondern werden in Verwahrung gehalten, bis die Strafverfahren endgültig abgeschlossen sind.

Was denken Sie über den Notverkauf von Bitcoin durch den deutschen Staat? Lassen Sie es uns im Kommentarbereich unten wissen.