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Bundesbankbehörden präzisieren Kapitalvorschriften für tokenisierte Wertpapiere und signalisieren damit einen technologieneutralen Ansatz

Die US-Bundesbankaufsichtsbehörden erklärten am Donnerstag, dass tokenisierte Wertpapiere im Allgemeinen die gleiche Kapitalbehandlung wie ihre traditionellen Pendants erhalten sollten, und bekräftigten damit, dass die bestehenden Bankkapitalvorschriften auch bei Einführung der Blockchain technologieneutral bleiben.

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Bundesbankbehörden präzisieren Kapitalvorschriften für tokenisierte Wertpapiere und signalisieren damit einen technologieneutralen Ansatz

OCC, FDIC und die Federal Reserve veröffentlichen Leitlinien zu tokenisierten Wertpapieren für Banken

Die Klarstellung erfolgte durch eine gemeinsame Veröffentlichung von drei wichtigen Aufsichtsbehörden: dem Federal Reserve Board, der Federal Deposit Insurance Corporation und dem Office of the Comptroller of the Currency (OCC). Die Behörden veröffentlichten eine Reihe von häufig gestellten Fragen, in denen erläutert wird, wie Banken Wertpapiere behandeln sollten, deren Eigentumsrechte auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren, die gemeinhin als tokenisierte Wertpapiere bezeichnet werden.

Einfach ausgedrückt sagten die Regulierungsbehörden, dass das Vorhandensein einer Blockchain nicht automatisch die Behandlung eines Wertpapiers nach den Kapitalvorschriften für Banken ändert. Wenn ein tokenisiertes Vermögen die gleichen gesetzlichen Rechte wie sein traditionelles Pendant gewährt, sollte es nach Ansicht der Regulierungsbehörden im Allgemeinen nach den bestehenden Rahmenbedingungen die gleiche Kapitalbehandlung erhalten. „Ein Wertpapier wird oft als ‚tokenisiert‘ bezeichnet, wenn die Eigentumsrechte an dem Wertpapier mithilfe der Distributed-Ledger-Technologie dargestellt werden“, so die Behörden in den gemeinsamen Leitlinien. In den FAQ wird klargestellt, dass ein zulässiges tokenisiertes Wertpapier im Rahmen der Kapitalvorschriften im Allgemeinen genauso behandelt werden sollte wie die nicht tokenisierte Version. Die Botschaft der Aufsichtsbehörden war eindeutig: Die Technologie selbst bestimmt nicht die regulatorische Behandlung. Die Kapitalanforderungen basieren auf dem zugrunde liegenden Risiko und den gesetzlichen Rechten des Vermögenswerts und nicht darauf, ob dieser in einem herkömmlichen Ledger oder einem Blockchain-Netzwerk gespeichert ist.

Das bedeutet, dass Banken, die tokenisierte Wertpapiere halten, weiterhin die gleichen Regeln befolgen müssen wie für traditionelle Finanzinstrumente. Die Regulierungsbehörden betonten, dass die Institute solide Risikomanagementpraktiken anwenden und die bestehenden Bankengesetze und regulatorischen Anforderungen einhalten müssen. Die Behörden befassten sich auch mit der Frage, ob tokenisierte Wertpapiere als finanzielle Sicherheiten im Sinne der Kapitalvorschriften für Banken gelten können. Ihre Antwort: potenziell ja, vorausgesetzt, der Vermögenswert erfüllt die gleichen Kriterien wie traditionelle Wertpapiere.

Um als Finanzsicherheit zu gelten, müssen Banken ein vollwertiges vorrangiges Sicherungsrecht oder dessen rechtliches Äquivalent aufrechterhalten. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann ein zulässiger tokenisierter Wertpapier als Finanzsicherheit anerkannt werden und zur Minderung des Kreditrisikos dienen, wobei die gleichen regulatorischen Haircuts wie für herkömmliche Wertpapiere gelten.

Eine weitere Frage, mit der sich die Regulierungsbehörden befassten, betraf das Blockchain-Design – insbesondere, ob Vermögenswerte, die in genehmigten oder nicht genehmigten Netzwerken ausgegeben werden, unterschiedlich reguliert werden. Die Behörden erklärten, dass es in den Kapitalvorschriften keine Unterscheidung nach Blockchain-Typ gibt. Mit anderen Worten: Ob eine tokenisierte Anleihe oder Aktie in einer privaten Unternehmens-Blockchain oder einem öffentlichen Netzwerk existiert, ändert nichts daran, wie Banken das Kapitalrisiko berechnen. Der entscheidende Faktor bleibt die rechtliche Struktur des Wertpapiers selbst.

Die Klarstellung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Finanzinstitute zunehmend die Tokenisierung von Vermögenswerten untersuchen, die von Staatsanleihen bis hin zu Aktien und Fonds reichen. Durch die Bestätigung, dass tokenisierte Wertpapiere im Rahmen der Kapitalvorschriften genauso behandelt werden können wie traditionelle Instrumente, haben die Regulierungsbehörden eine Unsicherheit beseitigt, die über der Einführung von Distributed-Ledger-Systemen durch Banken schwebte. Die

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Leitlinien der Behörden gelten speziell für Wertpapiere, die mit ihren traditionellen Formen identische gesetzliche Rechte gewähren. Tokenisierte Vermögenswerte, die keine gleichwertigen Eigentums- oder Rechtsansprüche verleihen, fallen nicht in den Geltungsbereich der Klarstellung. Die Leitlinien schaffen zwar keine neuen regulatorischen Rahmenbedingungen für Blockchain-basierte Wertpapiere, bestätigen jedoch, dass die bestehenden Bankvorschriften flexibel genug sind, um digitale Darstellungen traditioneller Vermögenswerte zu berücksichtigen. Für Banken, die Tokenisierungsstrategien in Betracht ziehen, ist die Schlussfolgerung klar: Wenn die Rechte übereinstimmen, wird dies wahrscheinlich auch für die Kapitalbehandlung gelten.

FAQ 🔎

  • Was ist ein tokenisiertes Wertpapier? Ein tokenisiertes Wertpapier repräsentiert Eigentumsrechte an einem traditionellen Vermögenswert unter Verwendung einer Distributed-Ledger-Technologie wie Blockchain.
  • Werden tokenisierte Wertpapiere anders als traditionelle Wertpapiere behandelt? Nein, laut den Aufsichtsbehörden werden zulässige tokenisierte Wertpapiere im Allgemeinen genauso behandelt wie ihre nicht tokenisierten Entsprechungen.
  • Können Banken tokenisierte Wertpapiere als Sicherheiten verwenden? Ja, wenn der tokenisierte Vermögenswert der regulatorischen Definition von Finanzsicherheiten entspricht und die gesetzlichen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
  • Hat die Art der Blockchain Auswirkungen auf die Kapitalbehandlung von tokenisierten Wertpapieren? Nein, laut den Aufsichtsbehörden unterscheiden die Kapitalvorschriften nicht zwischen genehmigten und nicht genehmigten Blockchain-Netzwerken.