Die Steuerbehörden Australiens und Indonesiens haben eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Informationsweitergabe über Kryptowährungen unterzeichnet. Gemäß dieser Vereinbarung werden beide Entitäten Daten über Krypto-Assets austauschen und Wissen teilen, um die Einhaltung von Steuerverpflichtungen sicherzustellen.
Australische, indonesische Steuerbehörden unterzeichnen Abkommen zur gemeinsamen Nutzung von Krypto-Informationen
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Vereinbarung unterstreicht die Bereitschaft beider Länder zur Anpassung
Das Australian Taxation Office (ATO) und sein indonesisches Pendant haben eine Absichtserklärung (MOU) für eine Kryptowährungs-Informationsaustausch-Vereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung würde es den beiden Steuerbehörden ermöglichen, Daten über Krypto-Assets auszutauschen und “Wissen zu teilen, um die Einhaltung von Steuerverpflichtungen zu gewährleisten.”
In einer Erklärung, die am 23. April von der australischen Botschaft in Indonesien veröffentlicht wurde, sagte man, die letzte Zusammenarbeit zwischen dem ATO und der indonesischen Generaldirektion für Steuern (DGT) unterstreiche die Bereitschaft Australiens und Indonesiens, sich anzupassen und zu innovieren. Mekar Satria Utama, der Direktor der DGT für internationale Besteuerung, sagte, das MOU sei eine Anerkennung dafür, dass die beiden Länder mit der Zeit gehen müssen.
“Während Krypto-Assets relativ neu sind, bleibt die Notwendigkeit, eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten, wesentlich, um wirtschaftliches Wachstum zu fördern und Einnahmen für wichtige öffentliche Investitionen in Bereichen wie Infrastruktur, Bildung und Gesundheitswesen zu erzielen,” sagte Utama.
Für ihren Teil sagte Belinda Darling, stellvertretende Kommissarin des ATO, dass die starke Verbindung zwischen ATO und DGT es den beiden Steuerbehörden ermöglicht hat, eine Partnerschaft einzugehen. Sie sagte auch, sie sei nun “darauf konzentriert, die Steuersysteme in beiden Ländern zu stärken und unsere Zusammenarbeit bei komplexen globalen Herausforderungen zu verbessern.”
Neben der Zusammenarbeit bei Fragen im Zusammenhang mit Steuerverbindlichkeiten von Krypto-Assets haben die beiden Steuerorganisationen auch an bestimmten Prioritäten der DGT gearbeitet. Dazu gehören die Modernisierung und Digitalisierung von Steuerzahlerdiensten durch die Einrichtung virtueller Steuerassistenten. Sie haben sich auch mit der Frage der Mehrwertsteuer auf digitale Güter und Dienstleistungen befasst, so die Erklärung.
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