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Argentinien reguliert Kryptowährungsbörsen mit einer Exekutivanordnung

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Die Regierung Argentiniens bereitet offenbar eine Exekutivanordnung vor, um Kryptowährungsdienstleister zu regulieren. Die Maßnahme soll dazu dienen, Argentinien von der grauen Liste der Financial Action Task Force (FATF) fernzuhalten, indem Krypto-Dienstleister unter die Aufsicht der lokalen Wertpapieraufsicht gestellt werden.

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Argentinien reguliert Kryptowährungsbörsen mit einer Exekutivanordnung

Argentinien plant angeblich, Kryptowährungsdienstleister per Exekutivanordnung zu regulieren

Die Regierung Argentiniens nimmt die Regulierung von Kryptowährungsdienstleistern mittels einer Exekutivanordnung ins Visier. Berichten lokaler Medien zufolge bereitet sich Präsident Javier Milei darauf vor, eine Notverordnung zu erlassen, um einen Rahmen zu schaffen, der die Tätigkeit dieser unter die Aufsicht der nationalen Wertpapieraufsichtsbehörde (CNV) stellen würde.

Milei wäre darauf fokussiert, Argentinien von der grauen Liste der Financial Action Task Force (FATF) fernzuhalten, auf der das Land von 2010 bis 2014 aufgrund seiner laxen Geldwäscherichtlinien gelistet war. Der bevorstehende Besuch der FATF, der geplant ist, um die Maßnahmen des Landes gegen Geldwäsche zu bewerten, würde diese Maßnahme befeuern.

Unter der neuen Verordnung müssten alle Kryptowährungsdienstleister sich bei der nationalen Kryptowährungsaufsicht registrieren und unter einer Lizenz arbeiten, die von der Organisation bereitgestellt würde, auch wenn sie nicht in Argentinien ansässig sind. Zudem müssten diese Informationen an die nationale Geheimdiensteinheit zur Einhaltung der Gesetze gegen Geldwäsche liefern, was Kryptowährungsdienstleister dazu zwingen würde, Risikoberichte zu erstellen und verdächtige Bewegungen zu melden.

Die Umsetzung solcher Maßnahmen könnte zu einer Konsolidierung im Krypto-Umfeld führen, da große Kryptowährungsanbieter im Land in der Lage wären, diese Anforderungen vom ersten Tag an zu erfüllen. Kleine Börsen und Peer-to-Peer (P2P)-Märkte könnten zum Rückzug gezwungen werden, da sie nicht in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.

Die Exekutivanordnung soll vor dem 6. März erlassen werden, wenn die FATF das Land besuchen wird, um die Maßnahmen Argentiniens gegen Geldwäsche seit ihrem letzten Besuch zu bewerten.

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