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47 Unternehmen beantragen Betrieb in der Türkei nach neuen Krypto-Regulierungen

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Die Kapitalmarktbehörde der Türkei hat ein Update zu Dienstleistern für Krypto-Assets nach neuen Vorschriften herausgegeben. Die vorläufigen Listen umfassen 47 betriebliche Unternehmen und drei, die die Liquidation planen. Aktuelle Krypto-Dienstleister müssen sich um Genehmigungen bewerben oder mit der Liquidation bis zu festgelegten Fristen fortfahren, mit rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

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47 Unternehmen beantragen Betrieb in der Türkei nach neuen Krypto-Regulierungen

Die Kapitalmarktbehörde der Türkei informiert die Öffentlichkeit über Dienstleister für Krypto-Assets

Die Kapitalmarktbehörde der Türkei, die Finanzaufsichts- und Regulierungsbehörde des Landes, gab letzte Woche eine Ankündigung heraus, in der sie den Status von Dienstleistern für Krypto-Assets nach Erlass des “Gesetzes zu Änderungen des Kapitalmarktgesetzes” am 2. Juli klärte.

Die Ankündigung umfasst zwei Listen. Die erste Liste enthält 47 Einrichtungen, die Anträge bei der Kapitalmarktbehörde (CMB) eingereicht haben. Sie sind derzeit gemäß dem Kapitalmarktgesetz tätig und im Finanztechnologiesektor aktiv. Die Regulierungsbehörde stellte jedoch klar, dass das Auftauchen auf der Liste keine offizielle Autorisierung nach den relevanten Gesetzen impliziert. Diese vorläufige Liste umfasst eine Reihe von Unternehmen, einschließlich prominenter Krypto-Börsen wie Bitfinex, Binance Turkey, Btcturk und Okx.

Die zweite Liste umfasst drei Unternehmen, die ihre Absicht zur Liquidation erklärt haben. Institutionen ohne vollständige Informationen oder solche, die sich in laufenden Untersuchungen befinden, gelten nicht als betrieblich und sind daher nicht gelistet.

Die Ankündigung skizziert ebenfalls neue Vorschriften für Dienstleister von Krypto-Assets in der Türkei. Seit dem 2. Juli müssen Dienstleister von Krypto-Assets sich an die Vorschriften der CMB halten. Bereits am Stichtag tätige Anbieter müssen entweder innerhalb eines Monats eine Betriebsgenehmigung beantragen oder sich innerhalb von drei Monaten für die Liquidation entscheiden und dabei neue Kundenakquise in diesem Prozess einstellen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen, einschließlich Gefängnis und Geldstrafen. Ausländische Anbieter, die türkische Einwohner ansprechen, müssen diese Aktivitäten bis zum 2. Oktober einstellen. Geldautomaten und ähnliche Geräte, die Krypto-Transaktionen erleichtern, müssen ebenfalls bis zu dieser Frist den Betrieb einstellen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zieht rechtliche Schritte nach Artikel 99/A und 109/A des geänderten Gesetzes nach sich.

Was halten Sie von den neuen Vorschriften der Türkei für Krypto-Dienstleister und deren Auswirkungen auf den Krypto-Markt? Lassen Sie es uns im Kommentarbereich unten wissen.